Mi

06

Mai

2009

Namens(un)recht

Hat unser Gesetzgeber Langeweile?

Es scheint fast so als müsse man Mitleid haben, mit dem Bundesverfassungsgericht, oder wie verzweifelt muss man sein die Namensgebung per Gesetz beschneiden zu wollen. Nur Doppelnamen sind erlaubt, zu unübersichtlich seien Mehrfachnamen und sogenannte Namensketten, heißt es dort.

Ich kann dabei nur mit dem Kopf schütteln. Hält der Gesetzgeber die Menschheit nun für zu blöd selbst zu entscheiden? Hat man dabei, wie auch bei so vielen anderen Dingen, wieder mal nicht berücksichtigt was Demokratie heißt? Gibt es für das Bundesverfassungsgericht denn nichts sinnvolles zu tun? Wo bleibt denn da der Freie Wille, wo die Individualität, Persönlichkeitsrechte werden hier mit Füßen getreten. Bleibt die Frage offen wem kann es denn Schaden wenn Frieda Thalheim, aus nachvollziehbaren Gründen, den Doppelnamen Ihres Mannes Kunz-Hallstein anfügen möchte?

 

Für mich bleibt dabei ein klares Fazit im Raum stehen. Wer sich mit solchen Kinkerlitzchen beschäftigt muss Langeweile haben. Schade nur dass der Steuerzahler diesen Unsinn nicht nur tolerieren sondern auch noch zahlen muss.

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